Der Real Invest Europe ist ein offener Publikumsfonds gem. Immobilien-Investmentfondsgesetz i.V.m. AIFMG und verfolgt eine paneuropäische Investmentpolitik. Der Investmentfokus liegt überwiegend in den Nutzungsklassen Büro und Gewerbe.
| Eckdaten | |
| ISIN-Code: | AT0000A001N3 ausschüttend (A) AT0000A001P8 thesaurierend (T) AT0000A04KN9 vollthesaurierend (VTI) |
| Verwaltung: | Bank Austria Real Invest Immobilien-Kapitalanlage GmbH |
| Depotbank: | UniCredit Bank Austria AG |
| Rechnungsjahr: | 01.07. bis 30.06. |
| 1. Rechenwert: | EUR 100,00 am 30.03.2007 |
| Stückelung: | EUR 100,00 |
| Mindestveranlagung: | EUR 2.500,00 |
| Empfohlene Mindestveranlagungsdauer: |
mindestens 5 Jahre |
| Ausgabeaufschlag: | 3,5 % |
| Rechenwertermittlung: | täglich |
| Ausschüttung: | jährlich, im September |
| Rechenschaftsbericht: | halbjährlich |
| Risiko- und Ertragsprofil: | Niedriges Risiko Höheres Risiko 1
2
3
4
5
6
7
|
| Auf Basis der gemessenen vergangenen Volatilität der Anteilswerte erfolgt die Risikoeinstufung des Fonds in Kategorie 3. Der Risikoindikator beruht auf historischen Daten und kann nicht als verlässlicher Indikator auf das künftige Risiko- und Ertragsprofil herangezogen werden. Die Risikoeinstufung des Fonds stellt kein Ziel oder eine Garantie dar und kann sich künftig ändern. Die Anlage in den Fonds ist mit Verlustrisiken verbunden. | |
| Eine ausführliche Darstellung der einzelnen mit einer Veranlagung in den REAL INVEST Europe verbundenen Risiken sind im veröffentlichten Prospekt inkl. Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG enthalten. | |
| Fondsvermögen per 30.11.2021: |
EUR 13,7 Mio. |
| Immobilienvermögen per 30.11.2021: 1) |
EUR 14,4 Mio. |
| davon Immobilien direkt: |
EUR 1,6 Mio. |
| davon Immobilien in Grundstücksgesellschaften: |
EUR 12,7 Mio. |
1) teilweise fremdfinanziert
|
Fondspreise vom 15.12.2021 |
Rechenwert |
Ausgabepreis |
| AT0000A001N3 Ausschütter (A) |
EUR 53,88 |
EUR 55,77 |
| AT0000A001P8 Thesaurierer (T) |
EUR 60,57 |
EUR 62,69 |
| AT0000A04KN9 Vollthesaurierer (VTI) |
EUR 60,84 |
EUR 62,97 |
| Performance per 15.12.2021 | ||||
|
Seit Beginn |
1 Jahr |
3 Jahre |
5 Jahre |
10 Jahre |
|
-3,34 % |
2,67 % |
3,63 % |
0,71 % |
-2,30 % |
Die Performancedaten werden entsprechend der OeKB-Methode und bezogen auf Ausschüttungsanteile berechnet. Berechnung Performance brutto: Basis ist die Entwicklung des Rechenwertes mit Reinvestition allfälliger Ausschüttungen ohne Steuern. Ausgabeaufschläge sind in die Berechnung des Fondsergebnisses nicht einbezogen. Die Fonds-Performance berücksichtigt bereits die dem Fonds verrechnete Management- und Transaktionsmanagementvergütung sowie sonstige Kosten. Die individuelle Performance wird weiter verringert durch die Depotgebühr, den Ausgabeaufschlag bzw. Verkaufsspesen und der individuellen Besteuerung.
Hinweis: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung des Fonds zu.
Letzte Ausschüttung für das Rechnungsjahr 2020/2021:
Keine
TER zum 30.06.2021: 1,73 %
Die TER (Total Expense Ratio) beinhaltet alle Kosten, die dem Immobilienfonds angelastet werden, ausgenommen sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung sowie der Veräußerung von Vermögensgegenständen stehen. Die TER ist anhand der Zahlen des letzten geprüften Rechenschaftsberichtes zu berechnen.
Die Mietzinsausfallrate beträgt im Rechnungsjahr 2020/2021: 7,49 %
Die Mietzinsausfallrate stellt die Mietzinsausfälle als Prozentsatz der Soll-Nettomietzinsen dar. Als Mietzinsausfälle gelten Leerstandsverluste (bewertet zum letztbezahlten Mietzins) auf Mietzinsen sowie Inkassoverluste auf Mietzinsen. Die Mietzinsausfallrate ist aufgrund der Zahlen des letzten geprüften Rechenschaftsberichtes zu berechnen.
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen bei Depotführung in Österreich:
- Für steuerliche Zuflüsse 27,5 % KESt-Endbesteuerung auf den ausschüttbaren Jahresgewinn (Bewirtschaftungsgewinne, 80 % der Aufwertungsgewinne, Liquiditätsgewinne und Gewinnausschüttungen aus inländischen Grundstücksgesellschaften) sowie ab Rechnungsjahren, die nach dem 31.12.2018 beginnen, darüber hinaus insbesondere Wertsteigerungen auf Kapitalvermögen, Dividenden und Einkünften aus Derivaten. Erträge aus ausländischen, in DBA-Befreiungsländern gelegenen Immobilien sind zwar im ausschüttungsfähigen Gewinn enthalten, werden aber im Lagestaat besteuert.
- Beim Verkauf von nach dem 01.01.2011 gekauften Anteilscheinen werden von der depotführenden Bank 27,5 % KESt auf den steuerpflichtigen Wertzuwachs einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der steuerpflichtige Wertzuwachs besteht im Wesentlichen aus Erträgen des Fonds, die bis zum Verkauf nicht der laufenden Besteuerung unterlagen. Es liegt somit Endbesteuerung vor und für die Anlegerin bzw. den Anleger besteht kein Handlungsbedarf.
In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften unterliegen der 25%igen Körperschaftsteuer. Bei Ausschüttungen und realisierten Kursgewinnen werden 27,5 % KESt in Abzug gebracht.
Steuerausländer
Steuerausländer unterliegen mit Gewinnen aus österreichischen Immobilien (im Wesentlichen die Bewirtschaftungsgewinne und die Aufwertungsgewinne) der beschränkten Steuerpflicht in Österreich.
Ebenfalls der beschränkten Steuerpflicht unterliegen Ausschüttungen von inländischen Grundstücks-Kapitalgesellschaften. Nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegen Gewinne aus sämtlichen ausländischen Immobilien.
Weist der Anleger der inländischen depotführenden Bank seine Ausländereigenschaft nach, so behält diese keine KESt auf die Immobilienerträge ein. Übersteigen die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte des Anlegers EUR 2.000,00 p.a., so sind diese zu veranlagen. Erbringt der Anleger keinen Nachweis über seine Ausländereigenschaft, so wird die durch die depotführende Bank einbehaltene KESt auf Antrag rückerstattet.
Inländische Zinserträge unterliegen ab 1.1.2019 einer allfälligen KESt.
Detaillierte steuerliche Darstellung siehe "Prospekt und Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG", Abschnitt II, Punkt 3.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann.
Interessierte Anleger und Anteilinhaber sollten ihre spezielle steuerliche Situation mit ihrem Steuerberater klären.
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Die hier dargestellten Marketingmitteilungen stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen.
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